Schließzeiten Praxis Kelnar im November und Dezember 2024

Im November ist die Praxis Kelnar vom Montag, dem 28.Oktober bis einschließlich Freitag, dem 1. November 2024 nur vormittags mit Herrn Dr. Hoffmann als Vertretungsarzt geöffnet.

Ab Montag, dem 4. November 2024 sind wir wieder für unsere Patienten da.

Im Dezember sind wir vom 18. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 in Weihnachtsferien!

Ab Montag, dem 6. Januar 2025 sind wir dann wieder für Sie da!

Ärztliche Untersuchung im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften im Land Berlin

Wir führen ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften im Land Berlin durch.

Kurzfristige Terminvereinbarungen hierzu sind jederzeit möglich per E-Mail an info@kelnarpraxis.de

Zum Hintergrund:

Ein Vertrag mit dem Land Berlin ermöglicht es, dass niedergelassene Ärzt:innen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften den Gesundheitszustand feststellen und eine ärztliche Empfehlung abgeben.

Die KV Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben mit Wirkung zum 7. November 2022 einen Vertrag zur Durchführung von ärztlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften geschlossen. Konkret geht es darum, dass Ärzt:innen den Gesundheitszustand von berechtigten Lehrkräften vor der Verbeamtung zeitnah feststellen und eine ärztliche Empfehlung für eine Verbeamtung abgeben.

Voraussetzung für die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung und die Erstellung der ärztlichen Empfehlung ist die Beauftragung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Diese teilt den berechtigten Lehrkräften schriftlich mit, dass sie sich bei einem Arzt bzw. einer Ärztin ihrer Wahl vorzustellen haben.

Bitte beachten: Die zu untersuchenden Lehrkraft darf nicht bereits bei den jeweiligen Ärzt:innen bzw. in der jeweiligen Praxis in Behandlung gewesen sein. Zudem darf kein familiäres Verhältnis bestehen.

Neue Leistung Hautkrebs-Screening verfügbar

Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.

Ab sofort können wir unseren Patienten diese Leistung anbieten. Das Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren wird hierbei über die Versichertenkarte abgerechnet.
Gesetzlich Versicherte UNTER 35 Jahre können diese Leistung als Selbstzahler (Kosten 28 EUR) in Anspruch nehmen. Für diese Patienten erstellen wir eine diesbezügliche Rechnung.

Sprechen Sie mit uns bzw. vereinbaren Sie einen Termin!